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Laptop vaio, Kaufpreis €1600, 6 Wochen nach Auslieferung 2 Mängel gemeldet, eine wurde durch Austausch der Hauptplatine behoben, der zweite Mangel am Touchpad (hin und her Springen des Cursors) besteht trotz zweiten Reparaturversuches (am 30.06.2014) bis heute. Nach zwei fehlgeschlagenen Versuchen, den Mangel zu beheben, habe am 4.12.2014 den Rücktritt vom Kaufvertrag per Mail erklärt. Sony reagiert darauf nicht. (bis auf eine automatische noreply Floskel mit "Gerne kommen wir innerhalb von 24 Stunden wieder auf Sie zu") am 12.12. 2014 Bestätigung des Rücktritts angemahnt. Sony reagiert darauf nicht.
In den nächsten Tagen geht der Rücktritt vom Kaufvertrag an Sony erneut. Diesmal aber per Post vom Gerichtsvollzieher.
Wir (vier 2-Personen-Haushalte, die das Desaster mitbekommen haben) waren ganz gute Sony Kunden (Bravias, mehrere Alphas und nicht die kleinsten, profi-Video-Camcorder, unzählige Vaios und Kompakt-Kameras) verabschieden uns von Sony. Man kauft keine hochpreisigen Produkte ohne post-sales Service, man kauft keine Produkte von Herrstellern, die auf Kundenbeschwerden nicht reagieren.
KundenNr. 9730188100002961, BestellNr 303363106
Moin Moin,
gundsätzlich ist dies hier eine Community für die Kunden, sprich wo sich Kunden untereinander austauschen. Ich habe Dein Anliegen aber mal an den Serive weitergegeben, in der Hoffung, dass es auf diesem Weg klappt und Du eine zufriedenstellende Antwort bekommst.
Gruß
Axel
(Gesetzte Links können immer Werbung für irgendwas gemäß Telemediengesetz enthalten 🙂
Zeig mir nicht Deine Ausrüstung, ich will Deine Bilder sehen!
Hallo Axel, meinst Du damit, dass über das Thema wie Sony mit den Kunden umgeht, brauchen sich die Kunden untereinander nicht auszutauschen? Mein "Betreff" habe ich überigens von einem abgeleitet, unter welchem sich jemand anderer über seine Erfahrungen mit Sony geäußert hat, hier in Community.
Moin sengmbh,
meinetwegen kannst Du hier (fast) reinschreiben, was Du möchtest. Ich hatte nur den Eindruck, als wenn Du hier die letzte Chance einer Kontaktaufnahme gesucht hast. Und ja, die Community ist zum Erfahrungsaustausch mit anderen Leuten da, nur kannst Du hier nicht in den direkten Kontakt mit Sony-Mitarbeitern treten, da sich diese hier i.d.R. nicht tummeln.
Wie gesagt, ich habe Deinen Beitrag weitergegeben in der Hoffnung, dass sich jemand schnell miot Dir kontakt aufnimmt.
Gruß
Axel
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Hallo Axel,
ich sehe die Community als eine Austauschplattform für Kunden, nicht als Chance mit Sony-Mitarbeitern in Kontakt zu tretten.Und auf keinen Fall als die letzte. Wie ich geschrieben habe, der nächste Kontakt mit Sony-Mitarbeitern erfolgt durch den Gerichtsvollzieher. Er hat die Unterlagen bereits erhalten.
Durch meinen Beitrag sollten lediglich die anderen informiert werden, was passieren kann, wenn ein Sony-Gerät mangelhaft ist. Im Netz (und auch hier in der Community) bin ich auf unzählige Beschwerden über den sehr schlechten Sony-post-sales-Service gestoßen, die Geschichte mit meinem vaio ist kein Einzelfall. Das passt zu einer Premium-Marke definitiv nicht.
Wie Du selber schreibst: die Community sei zum Erfahrungsaustauch mit anderen Leuten da. Ich habe über meine Erfahrung mit Sony-Service berichtet. Und wenn mein Bericht auf egal welche Weise jemanden hilft, der sich in gleicher Situation befindet oder befinden wird, dann habe ich mein Ziel erreicht.
Viele Grüße
sengmgh
Moin Moin,
eine letzte Bitte vielleicht noch, die den anderen sicherlich nicht nur hier helfen kann: Wie kommt man am schnellsten und einfachsten an einen vollstreckbaren Titel für den Gerichtsvollzieher?
Danke und Gruß
Axel
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Hi Axel, er meint damit wohl einen Vollstreckungsbescheid! Das ist der logische und notwendige Schritt im Mahnverfahren, denn damit wird die verjährung unterbrochen und wenn da sich Sony dann weiterhin totstellt, wird der Titel dann automatisch vollstreckt und der Gerichtsvollzieher klopft dann an!
Viele Grüße aus dem wunderschönen Frankenland mit seinen Farben Rot und Weiß
sendet
GeorgFriedrich
Was gibt es Neues?
Hallo Georg,
das war mir schon bewusst. Ich bin jedoch davon ausgegangen, dass dieser Vorgang immer über ein Gericht laufen muss.
Gruß
Axel
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Ja, das läuft schon über das Gericht, aber seit ein paar Jahren wird der Vollstreckungsbescheid ohne Anhörung der gegenpartei ausgestellt und wenn Du dem dann nicht widersprichst, hat der Kläger den Titel und damit kann er dann den Vollzug veranlassen!
Viele Grüße aus dem wunderschönen Frankenland mit seinen Farben Rot und Weiß
sendet
GeorgFriedrich
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